Befunderklärung

 

Unsere Befunde enthalten viele wertvolle Informationen. Auf dieser Seite erklären wir dir Schritt für Schritt, was alles auf deinem Befund steht, was es bedeutet und worauf du achten solltest.

Tipp: Klicke auf das Bild des Musterbefundes, um ihn in einem neuen Fenster vergrößert zu öffnen.

Allgemeines zum Befund

Wir erstellen Sammelbefunde pro Stall. Wenn du Einzelbefunde pro Pferd möchtest, kannst du diese gegen Aufpreis anfordern.

Die einzelnen Punkte deines Befundes erklärt

1. Befundname

Der Befundname ist eindeutig und besteht aus der Stallnummer (ein Buchstabe + drei Zahlen) und dem Datum. Im Dateinamen findest du auch den Namen des Rechnungsempfängers.

2. Auftraggeber

Die Person, die den Untersuchungsantrag ausgefüllt hat. Normalerweise ist das auch der Rechnungsempfänger.

3. Legende der Nachweisverfahren

Hier findest du Erklärungen zu den verwendeten Nachweisverfahren.

4. Infobox mit wichtigen Hinweisen

Darin geben wir dir praktische Tipps zur Interpretation und zum weiteren Vorgehen.

5. Durchgeführt wurde…

Falls ein anderes Nachweisverfahren sinnvoller ist als von dir gewünscht, kontaktieren wir dich im Vorfeld.

6. ID-Nummer deines Pferdes

Diese bekommst du automatisch bei der ersten Kotprobe. Sie setzt sich aus Stallnummer + lfd. Nummer zusammen.

Wichtig: Bitte bei jeder Einsendung angeben – besonders bei Namensähnlichkeiten oder Stallwechseln.

7. Pferdename

So, wie du ihn am Anmeldeformular eingetragen hast. Spitznamen auf Proben können zu Verwechslungen führen – nutze daher immer die ID-Nummer.

8. Strongyliden EpG

Kleine und große Strongyliden – angegeben in Eiern pro Gramm (EpG).

  • Nachweisgrenze: 20 EpG = gilt als negativ
  • Entwurmung erforderlich ab: 200 EpG

9. Spulwürmer EpG

Treten fast nur bei Jungpferden auf.

  • Entwurmung ab: 20 EpG
  • Bei hohem Befall informieren wir dich über begleitende Maßnahmen (z. B. zur Vermeidung von Koliken).

10. Bandwürmer

Hier erfolgt keine EpG-Zählung. Bei positivem Nachweis ist der gesamte Bestand zu behandeln.

Mehr Infos findest du im Beitrag zur Bandwurmdiagnostik.

11. Sonstiges

Z. B. Sand, Haferkörner, Futtermilben oder Fremdkörper im Kot.

Wurmpasten sind rezeptpflichtige Arzneimittel.

Vor Ausstellung eines Rezeptes oder Verkauf durch den*die Tierarzt*ärztin ist der Schlachtpferdestatus zu überprüfen. Der Verkauf und Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet ist in Österreich verboten und bedeutet einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.

12. Wirkstoff-Empfehlung

Basierend auf dem Ergebnis empfehlen wir einen Wirkstoff, jedoch kein konkretes Präparat. Es zählt der Wirkstoff, nicht die Marke.

Bitte melde dich, falls du aus medizinischen Gründen einen anderen Wirkstoff nutzen musst.

Wichtig: Wurmpasten sind rezeptpflichtig. Versand und Bezug über das Internet sind in Österreich verboten.

13. Wirksamkeitskontrolle: Ja / Nein

Wenn „Ja“ angekreuzt ist:

  • Bitte 14 Tage nach Entwurmung erneut eine Kotprobe einsenden
  • Du bekommst von uns eine Erinnerung per Mail

14. Empfohlenes Datum der nächsten Probe

Richtet sich nach den Vorgaben der AG.ZE. Halte diese unbedingt ein – nur eine saubere ZSE ist eine sichere ZSE.

Bei Pflichtentwurmungen passen wir die Termine für dich an – sprich uns einfach an.

15. Nachweisverfahren für die nächste Probe

Trage dieses Verfahren bitte auf dem nächsten Untersuchungsantrag ein.

  • Wenn „SP3T“ angegeben ist: Es ist eine 3-Tages-Probe nötig. Wie das funktioniert, liest du hier.

Noch Fragen?

Wir helfen dir gerne weiter. Schreib uns oder ruf uns an – wir sind für dich da!

September 28, 2020