Erste Schritte
1. Zeitpunkt der Ersteinsendung
| letzte Entwurmung vor mehr als 12 Wochen | jederzeit Einsendung möglich |
| letzte Entwurmung vor weniger als 12 Wochen | Welcher Wirkstoff wurde verwendet?Kontaktaufnahme vor Probeneinsendung! |
2. Bei der Ersteinsendung und bei Änderungen:
Anmeldeformular (pdf)
– ausdrucken (am PC ausfüllbar)
– der Kotprobe beilegen oder per E-Mail versenden
Für jedes Pferd bei der Ersteinsendung auszufüllen!
Stallanamnese (pdf)
– einmal pro Stall
– auch bei Stallwechsel in unregistrierten Stall
3. Bei jeder Probeneinsendung mitzuschicken:
Untersuchungsantrag (pdf) LESERLICH und VOLLSTÄNDIG ausfüllen – nach der 1. Untersuchung über Befundportal ausgefüllt downloadbar.
4. Kotproben sammeln
Wichtig: Anleitung zum Kotprobenversand (pdf)
Bei der Erstuntersuchung wird eine 3-Tages-Probe benötigt. Proben einzeln verpacken, kühlen und mit Datum beschriften.
5. Nachweisverfahren und Preis der Erstuntersuchung
Erstuntersuchung Pferd
kombinierte Sedimentation/Flotation aus 3-Tages-Probe zur qualitativen Übersicht der vorhandenen Wurmarten
Modifiziertes Mc Master – Quantitative Eizählung auf Strongyliden und Spulwürmer
+ Larvenanzucht– nur bei Strongylidenei-Nachweis von mind. 20 EPG
Erstuntersuchung Esel zusätzlich
+ Lungenwurm (Larvenauswanderungsverfahren nach Baermann Wetzel) – nur bei Strongylidenei-Nachweis von mind. 20 EPG
6. Postversand
Paket zur Post bringen – vorzugsweise Mo-Mi
Postadresse:
Mag. Karin Schmid
Hauptplatz 7
3240 Mank
7. E-Mail-Bestätigung
Bei Probeneingang erhältst Du eine E-Mail-Benachrichtigung
8. Befund
Wenn wir den ersten Befund deines Pferdes erstellen, erhältst du von uns ein E-Mail mit den Zugangsdaten zum Befundportal. In diesem kannst du deine Befunde einsehen und ausdrucken.
9. Wurmpaste
Sollte eine Entwurmung notwendig sein, erhältst Du das Arzneimittel bei Deinem*r Tierarzt*ärztin
Wurmpasten sind rezeptpflichtige Arzneimittel.
Vor Ausstellung eines Rezeptes oder Abgabe durch den Tierarzt ist vom Tierarzt der Schlachtpferdestatus zu überprüfen. Der Verkauf und Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet ist in Österreich verboten und bedeutet einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
10. Erinnerungsmail
2 Wochen vor Termin senden wir eine E-Mail-Erinnerung. Bitte ab der 2. Probe im Portal ankündigen.
11. noch Fragen?
Hier kannst du die Richtlinien zur ZSE nachlesen und hier zur Sicherheit der ZSE.
Wenn du es gerne genauer wissen willst, dann gönne dir den Onlinekurs „Wurmmanagement beim Pferd“. Wir schenken dir dazu einen Rabattcode, den du auf ALLE Onlinekurse der Akademie für angewandtes Pferdewissen anwenden kannst.
Unter Aktuelles findest Du Hinweise zu vorgenommenen Änderungen in unserer Organisation, jahreszeitliche Hinweise, Bekanntgabe von Betriebsurlaub usw. Wir raten dazu, vor jeder Einsendung kurz reinzuschauen.
Die häufigsten auftretenden Fragen werden in unserem Handbuch beantwortet.
Handbuch (pdf)
Weitere Fragen beantworten wir gerne per Email (office@wurmtest.at) oder per Telefon (0664 13 23 576 Mo-Fr von 9-12h).