Erste Schritte
Wir freuen uns, wenn wir Sie bei der zeitgemäßen, selektiven Entwurmung betreuen dürfen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, die Proben Ihres Pferdes ordnungsgemäß einzusenden.
1. Zeitpunkt der Ersteinsendung
letzte Entwurmung vor mehr als 12 Wochen | jederzeit Einsendung möglich |
letzte Entwurmung vor weniger als 12 Wochen | Welcher Wirkstoff wurde verwendet?Kontaktaufnahme oder im Handbuch Kap. 11.9.nachsehen |
2. Bei der Ersteinsendung und bei Änderungen:
A) Anmeldeformular online versenden oder
B) Anmeldeformular (pdf) zum ausdrucken und per Post oder E-Mail versenden.
Bei einer Ersteinsendung wird immer eine Screeningprobe + Larvenanzucht durchgeführt.
3. Bei jeder Probeneinsendung mitzuschicken:
Unbedingt LESERLICH und VOLLSTÄNDIG! Leider erreichen uns immer wieder unvollständige Formulare, welche erhebliche Mehrarbeit und somit eine Verzögerung der Bearbeitung verursachen.
4. Kotproben sammeln
Kotproben laut Anleitung sammeln und inkl. Formulare verpacken.
Anleitung zum Kotprobenversand (pdf)
1-Tages- oder 3-Tages-Probe?
Dies ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Pferde pro Stall. Bei den Folgeuntersuchungen reicht (sofern nicht extra von uns anders angefordert) eine 1-Tages-Probe!
1-2 Pferde | 1-Tages-Probe ausreichend, jedenfalls einmal jährlich Behandlung gegen Bandwurm |
3-9 Pferde | 3-Tages-Probe (nur Erstuntersuchung) oder einmal jährlich Behandlung gegen Bandwurm |
10 Pferde und mehr | 1-Tages-Probe ausreichend |
Im Falle einer 3-Tages-Probe bitte die Proben einzeln verpacken, kühlen und mit Datum beschriften.
5. Postversand
Paket zur Post bringen (bei warmem Wetter nur Mo-Mi, um zu verhindern, dass das Paket übers Wochenende bei der Post liegt, Feiertage beachten!)
Postadresse:
Mag. Karin Schmid
Hauptplatz 7
3240 Mank
6. E-Mail-Bestätigung
Bei Probeneingang erhalten Sie eine E-Mail-Benachrichtigung
7. Befund
Sie erhalten per Email einen schriftlichen Befund inkl. Behandlungsempfehlung und Termin für die nächste Kotprobe.
8. Wurmpaste
Sollte eine Entwurmung notwendig sein, erhalten sie das Arzneimittel bei Ihrem Tierarzt.
Wurmpasten sind rezeptpflichtige Arzneimittel.
Vor Ausstellung eines Rezeptes oder Verkauf durch den Tierarzt ist vom Tierarzt der Schlachtpferdestatus zu überprüfen. Der Verkauf und Bezug von rezeptpflichtigen Medikamenten über das Internet ist in Österreich verboten und bedeutet einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz.
9. Erinnerungsmail
Um Sie an die Einsendung der nächsten Probe zu erinnern, erhalten Sie eine E-Mail-Erinnerung von uns.
10. noch Fragen?
Die häufigsten auftretenden Fragen werden in unserem Handbuch beantwortet.
Handbuch (pdf)
Weitere Fragen beantworten wir gerne per Email (office@wurmtest.at) oder per Telefon (0664 13 23 576 Mo-Fr von 9-12h).
Laboröffnungszeiten: Mo-Fr von 9-12h Tel: +43 664 1323576 E-Mail: office@wurmtest.at