Quarantäne und Einstellprophylaxe

Zur Einstellprophylaxe gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:

1. Beprobung vor dem Umzug

4 Wochen vor Umzug Einsendung der Kotprobe. Dadurch ist es möglich das Pferd individuell zu entwurmen und auch eine Larvenanzucht (Nachweis großer Strongyliden) sowie nach einer erforderlichen Entwurmung eine Wirsamkeitsprobe durchzuführen.
Das Pferd kann somit bereits bei Einzug die gemeinsamen Koppeln benutzen.

2. Beprobung nach dem Umzug

Sofort am ersten Tag Kotprobenentnahme und Quarantänehaltung, bis alle Ergebnisse vorliegen.
Zur Quarantänehaltung ist ein Sandpaddock oder Naturboden ohne Wiese geeignet.
Das Pferd kann erst nach ca. 3-4 Wochen die gemeinsamen Koppeln benutzen.

3. Entwurmung

Keine Kotprobe, sondern Entwurmung mit Moxidectin + Praziquantel.
Dabei ist vor allem bei Jungpferden zu beachten, dass Spulwürmer und Oxyuren gegenüber Moxidectin häufig Resistenzen aufweisen.
Das Pferd kann bereits nach einigen Tagen die gemeinsame Koppel nutzen.

Empfohlene Nachweisverfahren bei Einzug

  • kombinierte Sedimentation/Flotation (qualitativer Überblick über vorhandene Endoparasiten)
  • modifiziertes Mc Master Verfahren (quantitative Bestimmung von Strongyliden und Spulwürmern)
  • Larvenanzucht oder PCR – Nachweis von großen Strongyliden (nicht notwendig, wenn eine Entwurmung durchgeführt wird)
  • Tesaabklatsch (Nachweis von Oxyureneier)
März 8, 2017

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