Quarantäne und Einstellprophylaxe
Zur Einstellprophylaxe gibt es mehrere mögliche Vorgehensweisen:
1. Beprobung vor dem Umzug
4 Wochen vor Umzug Einsendung der Kotprobe. Dadurch ist es möglich das Pferd individuell zu entwurmen und auch eine Larvenanzucht (Nachweis großer Strongyliden) sowie nach einer erforderlichen Entwurmung eine Wirsamkeitsprobe durchzuführen.
Das Pferd kann somit bereits bei Einzug die gemeinsamen Koppeln benutzen.
2. Beprobung nach dem Umzug
Sofort am ersten Tag Kotprobenentnahme und Quarantänehaltung, bis alle Ergebnisse vorliegen.
Zur Quarantänehaltung ist ein Sandpaddock oder Naturboden ohne Wiese geeignet.
Das Pferd kann erst nach ca. 3-4 Wochen die gemeinsamen Koppeln benutzen.
3. Kotprobe und sofortige Entwurmung
Entwurmung mit Moxidectin + Praziquantel und davor Entnahme der Kotprobe.
Dabei ist vor allem bei Jungpferden zu beachten, dass Spulwürmer und Oxyuren gegenüber Moxidectin häufig Resistenzen aufweisen.
Das Pferd kann bereits nach einigen Tagen die gemeinsame Koppel nutzen.
Empfohlene Nachweisverfahren bei Einzug
- kombinierte Sedimentation/Flotation (qualitativer Überblick über vorhandene Endoparasiten)
- modifiziertes Mc Master Verfahren (quantitative Bestimmung von Strongyliden und Spulwürmern)
- Larvenanzucht oder PCR – Nachweis von großen Strongyliden (nicht notwendig, wenn eine Entwurmung durchgeführt wird)
- Tesaabklatsch (Nachweis von Oxyureneier)
QuarantäneEine parasitäre Quarantäne bezieht sich lediglich auf die Benutzung der Wiese. D.h. das Pferd sollte auf befestigten Boden, gehalten werden, da es ansonsten seine Wurmeier auf der Koppel verteilt. Eine Quarantäne ist jedoch nicht nur wegen Würmern, sondern auch wegen Infektionskrankheiten dringend anzuraten. So treten immer wieder Fälle von Druse, Influenza und Herpes auf, welche durch eine ordentliche Quarantäne verhindert werden können. |
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